Ein Kleingarten bietet Raum für Natur, Freizeit und eigenes Obst und Gemüse. In unseren beiden Anlagen werden immer wieder mal Gärten frei – je nach Saison und Kündigungen. Interessenten können sich jederzeit melden und erhalten alle wichtigen Informationen direkt vom Vorstand.
Nutzen Sie das entsprechende Anfrageformular Garten (PDF) im nachfolgenden Download Abschnitt.
Damit Sie sich vor einer möglichen Gartenübernahme umfassend informieren können, stellen wir alle wichtigen Dokumente vorab als Download bereit. Hier finden Sie unsere Satzung, die Gartenordnung sowie den Aufnahmeantrag – übersichtlich und jederzeit einsehbar.
Hinweis: Die Bearbeitung von Anträgen erfolgt ausschließlich in den Vorstandssitzungen. Diese finden nur während der Gartensaison und in der Regel einmal monatlich statt. Bitte berücksichtigen Sie, dass eine Entscheidung daher etwas Zeit in Anspruch nehmen kann.
Ein Garten kann nur übernommen werden, wenn eine Parzelle frei wird. Der Verein informiert über verfügbare Gärten oder vermittelt den Kontakt zum aktuellen Pächter. Alternativ können Interessenten auch selbst Kontakt zu einem Gartenfreund aufnehmen, der seine Parzelle abgeben möchte.
Der Zustand des Gartens, alle Aufbauten und Anpflanzungen müssen immer direkt zwischen Vor- und Nachpächter geklärt werden. Beide Seiten einigen sich selbstständig darüber, was übernommen wird und was ggf. entfernt werden soll.
Alle Aufbauten und Pflanzen gehen mit der Übernahme in das Eigentum des neuen Pächters über. Eventuelle Ausgleichszahlungen werden privat geregelt – der Verein ist an diesen Vereinbarungen nicht beteiligt.
Interessenten können auf eine Warteliste gesetzt werden. Sobald eine passende Parzelle verfügbar wird, melden wir uns. Die Wartezeit hängt naturgemäß davon ab, wie viele Gärten abgegeben werden.
Über die Aufnahme neuer Mitglieder entscheidet der Vorstand in der nächsten Vorstandssitzung. Erst nach einem positiven Beschluss kann die Parzelle offiziell übernommen werden. Eventuelle Ausgleichszahlungen an den Vorpächter sollten erst erfolgen, nachdem der Vorstand die Pachtübernahme offiziell bestätigt hat.
Wir möchten alle neuen Pächter gut kennenlernen und legen Wert auf ein faires, respektvolles Miteinander. Die Übernahme eines Gartens ist immer eine gemeinsame Entscheidung – zwischen Vorpächter, Nachpächter und dem Verein.
Für jedes Gartenareal gibt es einen zuständigen Obmann, der als erster Ansprechpartner dient. Bei Fragen zur Parzellenvergabe, zum Zustand eines Gartens oder zur Orientierung innerhalb der Anlage können Sie sich während der Anwesenheit im Garten an den jeweiligen Obmann wenden. Da er seinen Abschnitt besonders gut kennt, kann er oft auch einschätzen, wo möglicherweise in Zukunft Parzellen frei werden. Größere Anliegen werden an den Vorstand weitergeleitet und dort gemeinsam besprochen.